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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 20.03.2024

6 U 102/21

Normen:
BGB § 355
BGB § 492
ZPO § 91a
BGB § 355
BGB § 492
EGBGB Art. 247 § 6

1. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt der Kläger. 2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 45.000 € festgesetzt. I. Der Kläger hat nach Widerruf vom 15.05.2020 die Rückabwicklung [...]
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