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LSG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 03.01.2024

L 9 SO 18/23 B ER

Normen:
SGB XII § 61

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Notwendige außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Antragstellerin begehrt im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes die weitergehende Übernahme von Kosten [...]
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