1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.11.2022 - 12 Ca 2958/20 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 16.035,94 Euro zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits [...]
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