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BayObLG - Entscheidung vom 14.03.2024

102 VA 226/23

Normen:
VwGO § 40 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
EGGVG § 22 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
ZAP 2024, 471

I. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nicht eröffnet. II. Die Sache wird gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen. III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. [...]
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