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BVerfG - Entscheidung vom 26.03.2024

2 BvC 6/22

Normen:
BVerfGG § 48
BVerfGG § 24 S. 2
BVerfGG § 48

BVerfG, Beschluss vom 26.03.2024 - Aktenzeichen 2 BvC 6/22

DRsp Nr. 2024/5545

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 48 ;

Gründe

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 7. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.