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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.11.2023

L 9 SO 47/23 B

Normen:
RVG Nr. 3102 VV
RVG § 48 Abs. 4 S. 1
RVG § 3 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 26.01.2023 geändert. Die dem Erinnerungsführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 646,17 € festgesetzt. Im Übrigen [...]
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