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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 20.01.2023

L 37 SF 83/22 EK R

Normen:
§§ 198ff GVG
GVG §§ 198 ff.
GVG § 201 Abs. 2 S. 1
SGG § 202 S. 2
SGG § 124 Abs. 2
SGG § 54 Abs. 5
GVG § 198 Abs. 5 S. 2
SGG § 151 Abs. 1
SGG § 105 Abs. 2 S. 1
SGG § 64 Abs. 1
SGG § 64 Abs. 2 S. 1
SGG § 105 Abs. 1
SGG § 64 Abs. 3
SGG § 94 S. 2
GVG § 198 Abs. 1
GVG § 198 Abs. 2 S. 1-2
SGG § 198 Abs. 4
GVG § 198 Abs. 3 S. 1-2
SGG § 109
SGG § 106
SGG § 12 Abs. 1

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Die Klägerin begehrt Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht ( SG ) B unter dem Aktenzeichen [...]
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