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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 07.12.2023

L 3 SB 2883/23 B

Normen:
ZPO § 141 Abs. 3
ZPO § 141 Abs. 3
ZPO § 380
ZPO § 381 Abs. 1
SGG § 202
SGG § 111 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 02.10.2023 insoweit abgeändert, als das gegen ihn festgesetzte Ordnungsgeld von 300,00 Euro auf 100,00 Euro herabgesetzt wird. [...]
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