Das Urteil des Senats vom 9.3.2023 wird wie dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 (zweiter Absatz im Großdruck, Zeilen 4 und 5) die Angabe der 'o.g. Teilwertabschreibung zum 31.12.2011' durch die Angabe der 'o.g. [...]
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