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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 07.03.2022

1 C 11462/20.OVG

Normen:
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 2 S. 1
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 28 As. 2 S. 1
VwGO § 47 Abs. 2
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 2 S. 1
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
VwGO § 47 Abs. 2
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 2 S. 1
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
BauR 2022, 1050
DVBl 2022, 927
D_V 2022, 558

Der Antrag, den Bebauungsplan der Antragsgegnerin 'Hängeseilbrücke Geierlay' vom 16. September 2019 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2019 für unwirksam zu erklären, wird abgelehnt. Die Antragstellerin [...]
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