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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 18.05.2022

6 UF 42/22

Normen:
§ 1568a BGB
BGB § 1568a
FamFG §§ 58 ff.
BGB § 1568a Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2022, 1847
FuR 2023, 93

Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anordnung der Überlassung der Wohnung ab dem 1. November 2022 gilt und die übrigen Anordnungen bis zum 31. Oktober 2022 zu erfüllen sind. [...]
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