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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 01.06.2022

19 Sa 92/21

Normen:
5. Tarifvertrag über die Zahlung von Erschwerniszuschlägen an Arbeiter zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - KAV - und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Bezirksverwaltung Baden-Württemberg § 2
5. Tarifvertrag über die Zahlung von Erschwerniszuschlägen an Arbeiter zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - KAV - und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Bezirksverwaltung Baden-Württemberg § 3
5. Tarifvertrag über die Zahlung von Erschwerniszuschlägen an Arbeiter zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg - KAV - und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Bezirksverwaltung Baden-Württemberg § 21
5. TVEZ § 2
5. TVEZ § 3
5. TVEZ § 21
ZPO § 97 Abs. 1
ZPO § 253 Abs. 2

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 2. Dezember 2021 - 8 Ca 178/21 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird [...]
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