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FG München - Entscheidung vom 26.01.2022

4 K 308/20

Normen:
ErbStG Stundung nach § 28 Abs. 3
ErbStG § 28 Abs. 3
ErbStG § 28 Abs. 3 S. 1 und S. 5

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, die gegen den Kläger festgesetzte Erbschaftsteuer zu stunden. Der Kläger [...]
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