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BayObLG - Entscheidung vom 15.12.2022

102 AR 84/22

Normen:
GVG § 71 Abs. 2 Nr. 3

Sachlich zuständig für den Rechtsstreit über die Hauptanträge gemäß Klageschrift vom 27. Februar 2022 ist das Amtsgericht München. I. Die Klägerin beteiligte sich 2007 als Treugeberin mittels eines Treuhandvertrags mit [...]
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