Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.4.2021 wird aufgehoben, soweit darin die mit Rechnungen der Gutachtenbüros Dolgner vom 15.12.2020 in Höhe von 2.320,00 € und der F. vom 29.12.2020 in Höhe von 3.480,00 € geltend [...]
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