I. Auf die Berufung des Klägers vom 19.08.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 07.08.2020 (Az. 44 O 3499/19) in Nr. 1 und Nr. 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. a) Es wird festgestellt, dass der Beklagte [...]
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