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OLG Köln - Entscheidung vom 03.09.2021

10 UF 99/21

Normen:
FamFG § 57 S. 1
FamFG § 32

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 22.06.2021 - 226 F 91/21 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater. [...]
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