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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.03.2021

6 W 15/21

Normen:
Art 3 Abs 2 a VO (EU) 2015/20283
VO (EU) 2015/20283 Art. 3 Abs. 2a

Fundstellen:
GRUR-RR 2021, 506
NJW-RR 2021, 914

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Beschwerdewert: 80.000,- € I. Die Antragsgegnerin vertreibt ein Lebensmittel namens „SPERMIDIN A“. [...]
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