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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.04.2021

4 UF 236/20

Normen:
§ 1684 Abs 1 BGB
Art 6 GG
BGB § 1684 Abs. 1
GG Art. 6

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Kindesvater ist berechtigt und verpflichtet, den Umgang mit den Kindern Vorname1 X, geb. am. XX.XX.2012, und Vorname2 X, geb. am XX.XX.2016, [...]
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