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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.03.2021

20 W 276/19

Normen:
EGBGB Art. 6
FamFG § 108
FamFG § 109
PStG § 48
PStG § 49

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Das Standesamt wird angewiesen, den Eintrag im Geburtenregister für das eingangs bezeichnete Kind im Wege der Folgebeurkundung dahingehend fortzuführen, dass der Vorname [...]
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