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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.04.2021

20 W 290/19

Normen:
Art 47 EGBGB
EGBGB Art. 47
EGBGB Art. 47 Abs. 1 Nr. 1

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Beteiligte zu 2. wird angewiesen, die Angleichungserklärung des Antragstellers, wonach dieser den Namen „Achmed“ (Name geändert - die Red.) zum Familiennamen und den [...]
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