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LSG Thüringen - Entscheidung vom 28.06.2021

L 1 JVEG 1016/20

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 8 Abs. 1

Die Entschädigung für das Gutachten vom 6. Oktober 2020 wird auf 1.799,71 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Mit Beweisanordnung vom 16. Dezember 2019 wurde der [...]
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