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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.03.2021

4 Ta 64/21

Normen:
ZPO § 268
ZPO § 319
ZPO § 567
KSchG § 4
GKG § 21
ZPO § 268
ZPO § 319
ZPO § 567
KSchG § 4
GKG § 21
ZPO § 232
ZPO § 263

Fundstellen:
AuR 2021, 338

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 02.02.2021 wird als unzulässig verworfen. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. I. Die Beschwerde ist unstatthaft und daher [...]
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