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BayObLG - Entscheidung vom 12.07.2021

202 StRR 37/21

Normen:
StGB § 263 Abs. 1
StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
StPO § 243 Abs. 4
StPO § 257c
StPO § 327
StPO § 337 Abs. 1
StPO § 344 Abs. 2 S. 2
StPO § 349 Abs. 2
StGB § 263 Abs. 1
StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
StPO § 243 Abs. 4
StPO § 257c
StPO § 327
StPO § 337 Abs. 1
StPO § 344 Abs. 2 S. 2
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 473 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ 2022, 127
StV 2022, 433

I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom 11.11.2020 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. I. Das Amtsgericht verurteilte [...]
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