1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.07.2019, Az. 2 O 387/17, abgeändert: (1) Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld/Ordnungshaft zu unterlassen, (a) die [...]
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