Das Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Borken vom 06.02.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 6.060,00 Euro angeordnet wird. Die Kosten des Rechtsmittels trägt [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!