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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.08.2020

ErmRiGs 49/20

Normen:
UAG NRW § 16 Abs. 1
UAG NRW § 26 Abs. 1
StPO § 55

Gegen die Zeugin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,-- Euro, ersatzweise je 75,-- Euro ein Tag Ordnungshaft, festgesetzt. I. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2019 den [...]
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