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FG Nürnberg - Entscheidung vom 15.09.2020

2 K 1540/18

Normen:
AO § 226 Abs. 1
BGB § 387

Fundstellen:
ZIP 2021, 1074

1. Der Abrechnungsbescheid vom 11.05.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.10.2018 wird dahingehend geändert, dass ein Guthaben aus der Umsatzsteuervorauszahlung März 2014 von 139.322,93 € besteht. 2. Die [...]
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