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FG Münster - Entscheidung vom 15.06.2020

10 V 1604/20 AO

Normen:
ZPO § 851 Abs. 1

1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der T (= inländisches Geldinstitut) als der kontoführenden Bank des Antragstellers (Konto IBAN: DE...) innerhalb eines Arbeitstages nach Zustellung dieses Beschlusses anzuzeigen, [...]
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