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FG Hamburg - Entscheidung vom 30.03.2020

3 K 218/19

Normen:
BewG § 153 Abs. 1 S. 1
BewG § 153 Abs. 4 S. 1
BewG § 154 Abs. 1
BewG § 155
BewG § 198
AO § 34 Abs. 3
AO § 34 Abs. 1
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.
BewG § 153 Abs. 1 S. 1
BewG § 153 Abs. 4 S. 1
BewG § 154 Abs. 1
BewG § 155
BewG § 198
AO § 34 Abs. 3
AO § 34 Abs. 1
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2
BewG § 153 Abs. 1 S. 1
BewG § 155
AO § 34 Abs. 1

Fundstellen:
DStRE 2021, 156
ZEV 2020, 727

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger als Testamentsvollstrecker zur Unterzeichnung der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts für ein Grundstück befugt war. Am ... 2017 verstarb Herr A und wurde [...]
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