BVerfG, Beschluss vom 29.08.2020 - Aktenzeichen 1 BvQ 93/20
DRsp Nr. 2020/13285
Substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.e. Antrags
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
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