Auf den Antrag des Klägers wird ihm Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung seines Zulassungsantrags nach § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG gewährt. Der Beschluss des Senats vom 5. Juli 2019 - 3 ZKO 440/19 - ist [...]
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