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OVG Sachsen - Entscheidung vom 16.05.2019

2 E 306/18

Normen:
GKG § 42 Abs. 1
GKG § 42 Abs. 1
GKG § 42 Abs. 1

Die Entscheidung über die vom Beklagten erhobene und auf die Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts gerichtete Beschwerde obliegt dem Senat, weil die angefochtene Entscheidung von der Kammer [...]
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