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OVG Saarland - Entscheidung vom 29.03.2019

1 A 398/17

Normen:
AEUV Art. 56
AG GlüStV Saar § 14 Abs. 6
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GlüStV § 1
GlüStV § 10 Abs. 1
GlüStV § 10 Abs. 2
GlüStV § 10 Abs. 3
GlüStV § 10 Abs. 6
GlüStV § 3 Abs. 1
GlüStV § 3 Abs. 2
GlüStV § 3 Abs. 3
GlüStV § 4 Abs. 1
GlüStV § 4 Abs. 4
GlüStV § 4 Abs. 5
GlüStV § 9 Abs. 1
AEUV Art. 56
AG GlüStV Saar § 14 Abs. 6
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GlüStV § 1
GlüStV § 10 Abs. 1
GlüStV § 10 Abs. 2
GlüStV § 10 Abs. 3
GlüStV § 10 Abs. 6
GlüStV § 3 Abs. 1
GlüStV § 3 Abs. 2
GlüStV § 3 Abs. 3
GlüStV § 4 Abs. 1
GlüStV § 4 Abs. 4
GlüStV § 4 Abs. 5
GlüStV § 9 Abs. 1
GlüStV § 3 Abs. 3 S. 1
GlüStV § 4 Abs. 4

Soweit die Beteiligten den Verwaltungsrechtsstreit in der Hauptsache überreinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2017 ergangene [...]
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