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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.12.2019

19 E 616/19

Normen:
GKG § 45 Abs. 1
GKG § 45 Abs. 4

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Eilverfahren wird auf 2.500,00 Euro und für den mit Beschluss vom 17. Juli 2019 vorgeschlagenen gerichtlichen Vergleich auf 7.500,00 [...]
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