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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 27.08.2019

13 W 2775/19

Normen:
GKG § 45 Abs. 1 S. 3
GKG § 45 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
MDR 2020, 126

1. Der Streitwert für Klage und Widerklage wird auf insgesamt 51.000 € festgesetzt. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. 1. Die Klägerin begehrte die Herausgabe des [...]
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