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OLG Köln - Entscheidung vom 26.06.2019

15 U 91/19

Normen:
BGB § 1004 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 1 Abs. 1

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen [...]
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