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OLG Hamm - Entscheidung vom 17.09.2019

32 SA 58/19

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2

Örtlich zuständig ist das Landgericht Berlin. I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Warenlieferungen in Anspruch. 1. Sie stellt Fenster- und Türelemente her und stand mit der Insolvenzschuldnerin in einer [...]
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