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LSG Thüringen - Entscheidung vom 20.03.2019

L 1 JVEG 941/18

Die Entschädigung für das Gutachten vom 2. Juli 2018 wird auf 2.108,97 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht satt. I. Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen L 12 R 1227/17 [...]
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