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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.12.2019

L 15 U 547/17

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 8 Abs. 1
JVEG § 8a Abs. 4
SGG § 109
SGG § 118 Abs. 1 S. 1
ZPO § 407a Abs. 4 S. 2 Alt. 2

Die Vergütung des Antragstellers für sein unter dem 20.02.2019 aufgrund der Beweisanordnung vom 26.07.2018 in der Fassung vom 10.09.2018 nach § 109 SGG erstattetes Sachverständigengutachten wird auf 2.380,- Euro [...]
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