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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.10.2018

10 U 107/15

Normen:
RVG § 33 Abs. 1

Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwälte der Beklagten zu 1. und 2. im Berufungsverfahren wird auf jeweils 194.316,11 € festgesetzt. Mit Beschluss vom 06.09.2016 hat der Senat den Streitwert [...]
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