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OLG Hamm - Entscheidung vom 29.05.2017

1 RVs 42/17

Normen:
StPO § 257c Abs. 1 S. 2
StPO § 302 Abs. 1 S. 2
StPO § 257c
StPO § 302 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
NStZ 2017, 725
StV 2019, 842

Die Revision wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO ). Der Antrag des [...]
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