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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.06.2017

15 W 464/16

Normen:
GNotKG § 36 Abs.2
GNotKG § 36 Abs.2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.606,10 € festgesetzt. Die Beschwerde ist gemäß § 129 Abs.1 GNotKG statthaft und auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist [...]
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