BAG, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 472/16
Nachwirkende Tarifnorm und Verweisung auf andere Tarifnormen Statische Weitergeltung in Bezug genommener Tarifregelungen bei Ablauf und Nachwirkung des verweisenden Tarifvertrages Parallelentscheidung zu BAG - 4 AZR 462/16 - v. 22.03.2017
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 11 Sa 75/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 462/16 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
Normenkette:
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 2 ; TVG § 3 Abs. 3 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ; ArbGG § 72 Abs. 5 ; ZPO § 313a Abs. 1 S. 2; ZPO § 555 ;Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 462/16 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe