BAG, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 463/16
DRsp Nr. 2017/4994
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Anerkennungstarifvertrag Nachwirkende Tarifnorm und Verweisung auf andere Tarifnormen Statische Weitergeltung in Bezug genommener Tarifregelungen bei Ablauf und Nachwirkung des verweisenden Tarifvertrages Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe Parallelentscheidung zu BAG - 4 AZR 462/16 - v. 22.03.2017
Enthält ein Arbeitsvertrag eine - dynamische - Bezugnahmeklausel auf einen Anerkennungstarifvertrag, der dynamisch auf einen Verbandstarifvertrag verweist, endet die dynamische Anwendung des Verbandstarifvertrags für das Arbeitsverhältnis, sobald der Anerkennungstarifvertrag nur noch nachwirkt.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 9 Sa 45/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Normenkette:
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 2 ; TVG § 3 Abs. 3 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ; ArbGG § 72 Abs. 5 ; ZPO § 313a Abs. 1 S. 2; ZPO § 555 Abs. 1 ;Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 462/16 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 45/15
Vorinstanz: ArbG Karlsruhe, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 249/15
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