Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 31. August 2016 wird zurückgewiesen. Das gemäß §§ 56 Abs. 2 ; 33 Abs. 3 Satz 2 RVG zulässige Rechtsmittel hat in der Sache [...]
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