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VGH Hessen - Entscheidung vom 08.05.2015

1 B 459/15

Normen:
§ 29 Abs. 5 Beamtenstatusgesetz
§ 55 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz
BeamtStG § 29 Abs. 5
BeamtG HE § 55 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2015, 755
ZBR 2015, 357

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 2. März 2015 - 3 L 439/14.WI - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert und der Antrag des Antragstellers vom 20. [...]
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