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LSG Thüringen - Entscheidung vom 19.02.2015

L 6 SF 70/14 E

Normen:
SGB X § 64 Abs. 3 S. 2
SGB II § 44b Abs. 4
SGG § 184 Abs. 1 S. 1

Die Erinnerung gegen die Feststellung der Gebührenschuld (Pauschgebühren) durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht [...]
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