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LSG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 16.09.2015

L 6 AS 180/15 B ER

Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 4
SGB II § 22 Abs. 8
ZPO § 920 Abs. 2
BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2

1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, zur Befriedigung der Mietrückstände der Antragstellerin zu 1) für die Wohnung E______ S____weg __, 2. OG rechts, U_______ vorläufig ein Darlehen in Höhe von 1.920,00 EUR für die [...]
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