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LG Hamburg - Entscheidung vom 09.11.2015

6 Ta 22/15

Normen:
RVG § 32
RVG § 33
GKG § 63 Abs. 2

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. März 2015 - 7 Ca 341/11 - wird als unzulässig verworfen. Der Kläger als Beschwerdeführer hat die Gebühr nach Nr. 8614 KV GKG zu tragen. [...]
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